Gesetze / Landesrecht Sachsen / Glücksspielstaatsvertrag 2021
Glücksspielstaatsvertrag 2021§ 27e Aufgaben der Anstalt
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19073/27e#abs-1 (1) Die Anstalt wird als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende Glücksspielangebote insbesondere im Internet im Rahmen der nach diesem Staatsvertrag festgelegten Zuständigkeiten tätig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19073/27e#abs-2 (2) Die Anstalt beobachtet die Entwicklungen des Glücksspielmarktes und der Forschungen im Zusammenhang mit Glücksspielen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19073/27e#abs-3 (3) Die Anstalt soll die wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen fördern. Die Anstalt kann hierzu Studien und Gutachten in Auftrag geben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19073/27e#abs-4 (4) Die Anstalt unterstützt die Länder bei der Zusammenarbeit ihrer Glücksspielaufsichtsbehörden und bei der Zusammenarbeit der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder mit jenen anderer Staaten.