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Glücksspielstaatsvertrag 2021

§ 26 Anforderungen an die Ausgestaltung und den Betrieb von Spielhallen

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19073/26#abs-1 (1) Von der äußeren Gestaltung der Spielhalle darf keine Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele ausgehen oder durch eine besonders auffällige Gestaltung ein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19073/26#abs-2 (2) Die Länder setzen für Spielhallen zur Sicherstellung der Ziele des § 1 Sperrzeiten fest, die drei Stunden nicht unterschreiten dürfen.

§ 25 § 27