Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 30
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
Nach Gewicht
- BSG, 23.08.2007 – B 4 RS 2/06 RZitiert von 18
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 – L 13 AS 1671/11Zitiert von 1
- LSG NRW, 09.07.2004 – L 10 B 6/04 KA EREinstweiliger Rechtsschutz - Vertragsarztrecht - Spruchkörperzuständigkeit - Voraussetzungen für die Zulassung zum Modellvorhaben Akupunkturbehandlung - Anforderungen an den Qualifikationsnachweis - Akkreditierung des Ausbildungsinstituts durch eine Ärztekammer KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 43
- BSG, 14.12.2023 – B 4 AS 4/23 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Besetzung mit einem abgeordneten RichterZitiert von 3
- BSG, 12.12.2019 – B 14 AS 33/18 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Besetzung mit einem abgeordneten RichterZitiert von 1
- BSG, 23.10.2018 – B 11 AL 43/18 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Besetzung mit einem zur Verwaltungserprobung mit Rechtsprechungsaufgaben abgeordneten RichterZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2025 – L 6 VE 1308/25
- VG Gelsenkirchen, 05.03.2019 – 12 L 2192/18Zitiert von 3
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 – L 18 AL 66/17
13 Entscheidungen zu § 30 SGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/30#abs-1 (1) Das Landessozialgericht besteht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden Richtern, weiteren Berufsrichtern und den ehrenamtlichen Richtern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/30#abs-2 (2) Die für die allgemeine Dienstaufsicht und die sonstigen Geschäfte der Gerichtsverwaltung zuständige Stelle wird durch Landesrecht bestimmt.