§ 295 Verfahrensrügen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/295#abs-1 (1) Die Verletzung einer das Verfahren und insbesondere die Form einer Prozesshandlung betreffenden Vorschrift kann nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei auf die Befolgung der Vorschrift verzichtet, oder wenn sie bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die auf Grund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat oder in der darauf Bezug genommen ist, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich sie erschienen und ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/295#abs-2 (2) Die vorstehende Bestimmung ist nicht anzuwenden, wenn Vorschriften verletzt sind, auf deren Befolgung eine Partei wirksam nicht verzichten kann.
Wird zitiert von 1.159 Entscheidungen zu § 295 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 21.06.2016 – 15 Sa 82/15Zitiert von 1
- BVerwG, 18.07.2019 – 2 B 7/19Überraschungsentscheidung durch unzutreffende Bewertung einer vorinstanzlich erhobenen Verfahrensrüge zur ZeugenvernehmungZitiert von 7
- OLG Karlsruhe, 11.12.2014 – 9 U 87/13Zitiert von 1
- BVerwG, 02.02.2023 – 5 C 8/21Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 130a VwGOZitiert von 9
- LAG Hessen, 18.07.2014 – 10 Sa 187/13
- LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 – 4 Sa 93/12Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BFH, 31.08.2026 – V B 79/25Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- BFH, 14.08.2026 – X B 28/25Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung
- OLG Köln, 04.08.2026 – 3 U 27/25Multimodaltransport: Umfang der sekundären Darlegungslast des Frachtführers bei Verlust des Transportguts; Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung beim unzuständigen Gericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 295 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.