Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 177
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8.116
Nach Gewicht
- BSG, 06.03.2019 – B 3 SF 1/18 RSozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur Klärung des zulässigen Rechtswegs in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren - unanfechtbare Verneinung der Zuständigkeit der Sozialgerichte - unterbliebene Rechtswegzuweisung an ein Gericht des zulässigen Rechtswegs - Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes - Ausschluss einer weiteren Beschwerde an das Bundessozialgericht - keine Verweisung an die Vergabekammer des BundesZitiert von 12
- BVerfG, 14.02.2016 – 1 BvR 3514/14Nichtannahmebeschluss: Rechtsweg für Klage auf Eingliederungshilfe zugunsten eines an einer seelischen Behinderung leidenden Minderjährigen - Verweisung der Sache vom SG an das VG verletzt Betroffenen nicht in Grundrechten - keine Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 3 Abs 3 S 2 GG - zudem keine unzulässige fachgerichtliche Rechtsfortbildung durch einschränkende Auslegung des § 17a Abs 4 GVGZitiert von 7
- BSG, 11.12.2025 – B 10 ÜG 4/25 BNichtzulassungsbeschwerde - Entschädigungsklage wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Gerichtsbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - rechtsfehlerhafte Verwerfung des Antrags als unzulässig durch Beschluss - Durchführung der mündlichen Verhandlung mit Urteil als richtige Entscheidungsform - LSG als Entschädigungsgericht in erster Instanz - Nichtzulassungsbeschwerde als ausnahmsweise statthaftes Rechtsmittel gegen den unrichtigen Verwerfungsbeschluss - Meistbegünstigungsgrundsatz - kein Nachteil für Prozessbeteiligte durch falsche Entscheidungsform des Gerichts
- LSG Bayern, 10.09.2025 – L 7 AS 422/25 B
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2023 – L 7 VE 4/23 B ER RG
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2018 – L 11 KR 2731/18 BZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 05.08.2026 – L 9 SO 184/26 B ER
- LSG NRW, 27.07.2026 – L 2 AS 926/26 B
- LSG NRW, 23.06.2026 – L 21 AS 631/26 B ER
8.116 Entscheidungen zu § 177 SGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 177 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Entscheidungen des Landessozialgerichts, seines Vorsitzenden oder des Berichterstatters können vorbehaltlich des § 160a Abs. 1 dieses Gesetzes und des § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden.