Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 157a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 14.12.2022 – L 12 AS 827/21
- BSG, 29.11.2022 – B 4 AS 64/21 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger Leistungsbewilligung - Verletzung von Nachweispflichten - ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung - Nullfestsetzung - Nachreichen von Unterlagen im Berufungsverfahren - PräklusionZitiert von 35
- SG München, 20.04.2023 – S 46 AS 193/22
- BSG, 01.07.2010 – B 13 R 74/09 RSozialgerichtliches Verfahren: Keine entsprechende Anwendung der Klagerücknahmefiktion des § 102 Abs. 2 SGG im Berufungsverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BSG, 01.07.2010 – B 13 R 58/09 R(Sozialgerichtliches Verfahren - keine entsprechende Anwendung der Klagerücknahmefiktion des § 102 Abs 2 SGG iS der Fiktion einer Berufungsrücknahme - Ausnahmecharakter - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Betreibensaufforderung - Unterschriftserfordernis)Zitiert von 94
- LSG NRW, 03.01.2024 – L 7 AS 1744/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Hamburg, 21.12.2023 – L 4 AS 90/23 D
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2023 – L 10 U 3877/21Zitiert von 2
- LSG Hessen, 10.11.2022 – L 1 VE 15/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 157a SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/157a#abs-1 (1) Neue Erklärungen und Beweismittel, die im ersten Rechtszug entgegen einer hierfür gesetzten Frist (§ 106a Abs. 1 und 2) nicht vorgebracht worden sind, kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 106a Abs. 3 zurückweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/157a#abs-2 (2) Erklärungen und Beweismittel, die das Sozialgericht zu Recht zurückgewiesen hat, bleiben auch im Berufungsverfahren ausgeschlossen.