Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 135
Stand: 10.06.2019
Das Urteil ist den Beteiligten unverzüglich zuzustellen.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 135 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 09.09.2022 – L 3 R 359/18
- LSG Baden-Württemberg, 14.03.2013 – L 1 AS 243/13
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2010 – L 13 R 3865/09Zitiert von 11
- LSG NRW, 06.02.2003 – L 7 VH 41/02
- LSG NRW, 30.01.2003 – L 7 SB 157/02Zitiert von 3
- BVerfG, 04.04.1967 – 1 BvR 414/64Frist für Verfassungsbeschwerde gegen Urteile der Sozialgerichte. Grundrecht der Pressefreiheit für juristische Personen; Pressefreiheit für Anzeigenteil einer Zeitung. Verfassungswidrigkeit des Verbots der Veröffentlichung von Stellenangeboten für Beschäftigung im AuslandZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 11.03.2026 – L 3 R 192/23
- LSG NRW, 29.09.2025 – L 14 R 649/23
- LSG NRW, 09.04.2025 – L 8 BA 28/21Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 135 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 135 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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17.08.2001 Ausfertigung
§ 135 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl. I 2144)
BGBl. 2001 I S. 2144
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.