Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 108
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 20
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Nach Gewicht
- SG Nordhausen, 30.11.2021 – S 13 AS 1056/20
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2025 – L 3 AS 828/25
- LSG NRW, 22.02.2010 – L 11 AR 140/09 ABZitiert von 8
- BSG, 10.12.2025 – B 6a KR 18/25 BKrankenversicherung - Auffangpflichtversicherung - Hilfebedürftigkeit - fehlende Kenntnis des Sozialhilfeträgers
- BSG, 25.10.2023 – B 6 KA 16/22 RVertragsärztliche Versorgung - Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Hessen - Rechtmäßigkeit der landesgesetzlichen Verpflichtung zur Teilnahme und Kostenbeteiligung von niedergelassenen Privatärzten - keine Sperrwirkung des BundesrechtsZitiert von 6
- BSG, 26.11.2019 – B 2 U 8/18 RGesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Verrichtung - Hauptpflicht - Beobachterstatus - sachlicher Zusammenhang - äußeres Ereignis - Gesundheitsschaden - psychische Störung - Diagnosesystem - ICD-10 - DSM V - klinisch-diagnostische Leitlinien - Komorbidität - Schock - akute Belastungsreaktion - Bagatellereignis - Beinaheunfall zwischen Zug und Pkw - FahrdienstleiterZitiert von 48
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 30.09.2024 – L 5 R 282/21Zitiert von 1
- LSG Sachsen-Anhalt, 02.02.2022 – L 10 SF 13/19 EK
- SG Düsseldorf, 03.02.2017 – S 47 KR 417/15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 108 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Beteiligten können zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen. Die Schriftsätze sind den übrigen Beteiligten von Amts wegen mitzuteilen.