Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 116
Stand: 10.06.2019
Die Beteiligten werden von allen Beweisaufnahmeterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten lassen. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Gericht.
Wird zitiert von 95 Entscheidungen zu § 116 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Hamburg, 20.01.2026 – S 40 U 185/20
- BSG, 02.10.2024 – B 5 R 11/24 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Gehörsrüge - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Relevanz unterbliebener oder verweigerter BehandlungenZitiert von 8
- BSG, 21.10.2021 – B 5 R 148/21 B(Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Fragerecht an Sachverständigen - Sachdienlichkeit iS von § 116 S 2 SGG)Zitiert von 10
- SG Karlsruhe, 29.07.2019 – S 12 SB 877/19Zitiert von 5
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2016 – L 10 R 319/16Zitiert von 3
- BSG, 14.12.2022 – B 2 U 1/22 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Darlegungsanforderungen - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ladung eines Sachverständigen zur Gutachtenerläuterung - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Fragerecht der Beteiligten an den Sachverständigen - Nichtberücksichtigung von Beteiligtenvorbringen - Vorliegen besonderer UmständeZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BSG, 31.07.2026 – B 9 SB 4/26 BHProzesskostenhilfe: Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde mangels hinreichender Erfolgsaussicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 08.06.2026 – B 9 V 21/25 BNichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Bezeichnung von Verfahrensmängeln und der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 07.05.2026 – B 5 R 143/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Fragerecht an einen medizinischen Sachverständigen - Erläuterung des schriftlichen Gutachtens
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 116 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 116 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.