Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 230 Nah- und Fernverkehr
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Nach Gewicht
- BVerwG, 27.09.2018 – 5 C 7/17Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im FährverkehrZitiert von 4
- BVerfG, 05.03.2018 – 1 BvR 2926/14Nichtannahmebeschluss: Zur Kostenbeteiligung schwerbehinderter Empfänger von Grundleistungen gem § 3 AsylbLG an Wertmarken für unentgeltliche Beförderung im ÖPNV (§ 145 Abs 1 SGB IX aF <juris: SGB 9>; § 228 SGB IX nF <juris: SGB 9 2018>) - keine grundsätzliche Bedeutung iSd § 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG bei Rüge einer Verletzung von Art 3 Abs 1, Abs 3 GG sowie aufgrund einer maßgeblichen Veränderung der Rechtslage - Gründe für Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) nicht hinreichend dargelegtZitiert von 9
- BSG, 19.05.2022 – B 8 SO 13/20 RSozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Kosten einer Begleitperson während einer UrlaubsreiseZitiert von 19
- LSG NRW, 16.01.2026 – L 13 SB 293/25
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2025 – L 13 SB 31/24Zitiert von 1
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2023 – L 5 SB 34/21
Zuletzt entschieden
- SG Aachen, 16.10.2018 – S 18 SB 317/17Zitiert von 3
7 Entscheidungen zu § 230 SGB IX →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 230 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/230#abs-1 (1) Nahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist der öffentliche Personenverkehr mit
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/230#abs-2 (2) Fernverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist der öffentliche Personenverkehr mit
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/230#abs-3 (3) Die Unternehmer, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, weisen im öffentlichen Personenverkehr nach Absatz 1 Nummer 2, 5, 6 und 7 im Fahrplan besonders darauf hin, inwieweit eine Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung nach § 228 Absatz 1 nicht besteht.