Gesetze / Personenbeförderungsgesetz

PBefG

§ 42 Begriffsbestimmung Linienverkehr

Stand: 10.06.2019

Bund141 Entscheidungen

Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, daß ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.

§ 41 § 42a