Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 70 Anpassung der Entgeltersatzleistungen
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/70#abs-1 (1) Die Berechnungsgrundlage, die dem Krankengeld, dem Krankengeld der Sozialen Entschädigung, dem Krankengeld der Soldatenentschädigung, dem Verletztengeld und dem Übergangsgeld zugrunde liegt, wird jeweils nach Ablauf eines Jahres ab dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst und zwar entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2 Satz 1 des Sechsten Buches) vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/70#abs-2 (2) Der Anpassungsfaktor wird errechnet, indem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer für das vergangene Kalenderjahr durch die entsprechenden Bruttolöhne und -gehälter für das vorvergangene Kalenderjahr geteilt werden; § 68 Absatz 7 und § 121 Absatz 1 des Sechsten Buches gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/70#abs-3 (3) Eine Anpassung nach Absatz 1 erfolgt, wenn der nach Absatz 2 berechnete Anpassungsfaktor den Wert 1,0000 überschreitet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/70#abs-4 (4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt jeweils zum 30. Juni eines Kalenderjahres den Anpassungsfaktor, der für die folgenden zwölf Monate maßgebend ist, im Bundesanzeiger bekannt.
Wird zitiert von 68 Entscheidungen zu § 70 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 – L 6 SB 1430/15Zitiert von 5
- LSG Baden-Württemberg, 28.02.2017 – L 3 SB 2093/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2024 – L 2 R 197/22
- SG Aachen, 24.10.2017 – S 18 SB 460/16Zitiert von 7
- BSG, 24.10.2019 – B 9 SB 1/18 RSchwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Trennung nach Organ- und Funktionseinheiten - Funktionssystem des Sehens - Störung des visuellen Erkennens - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen - Unterschied zum Blindheitsbegriff für Landesblindengeld - verschiedene Zielrichtungen - Verfassungsrecht - Gleichheit - Einheit der Rechtsordnung - ZurückverweisungZitiert von 43
- BVerwG, 28.02.2018 – 6 C 48/16Rundfunkbeitragspflicht schwerbehinderter MenschenZitiert von 28
Zuletzt entschieden
- BSG, 11.06.2026 – B 9 SB 1/25 RSchwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr - Adipositas per magna - Berücksichtigung von Folge- und Begleitschäden - Anforderungen an die Gleichstellung mit den Regelfällen der Versorgungsmedizinischen Grundsätze Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 11.12.2025 – B 9 SB 3/24 RSchwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Bluterkrankheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Auslegung - Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft - TeilhabebeeinträchtigungZitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2025 – L 22 R 75/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 70 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.08.2021 Ausfertigung
§ 70 geändert durch Artikel 43 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I 3932)
BGBl. 2021 I S. 3932
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12.12.2019 Ausfertigung
§ 70 geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2652)
BGBl. 2019 I S. 2652
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