Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
SGB VIII§ 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/89b#abs-1 (1) Kosten, die ein örtlicher Träger im Rahmen der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42) aufgewendet hat, sind von dem örtlichen Träger zu erstatten, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 86 begründet wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/89b#abs-2 (2) Ist ein kostenerstattungspflichtiger örtlicher Träger nicht vorhanden, so sind die Kosten von dem überörtlichen Träger zu erstatten, zu dessen Bereich der örtliche Träger gehört.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/89b#abs-3 (3) Eine nach Absatz 1 oder 2 begründete Pflicht zur Kostenerstattung bleibt bestehen, wenn und solange nach der Inobhutnahme Leistungen auf Grund einer Zuständigkeit nach § 86 Absatz 7 Satz 1 Halbsatz 2 gewährt werden.
Wird zitiert von 64 Entscheidungen zu § 89b SGB VIII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2024 – 12 S 775/22Jugendhilfe: Kostenerstattung bei Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers nach länderübergreifendem Entweichen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BVerwG, 27.01.2026 – 5 C 3.24Kostenerstattung für die Inobhutnahme eines unbegleitet eingereisten minderjährigen AusländersZitiert von 1
- VG Karlsruhe, 19.07.2022 – 8 K 4700/21Zitiert von 3
- VG Halle, 05.10.2023 – 5 A 476/21 HALZitiert von 2
- OVG NRW, 15.05.2025 – 12 A 2334/22Zitiert von 2
- VG Karlsruhe, 06.12.2022 – 8 K 108/21Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 30.07.2026 – 5 B 13.25Nichtzulassungsbeschwerde: Erfolglosigkeit wegen Nichtgenügens der Darlegungsanforderungen an die Grundsatzbedeutung und Divergenz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 13.05.2026 – 5 C 1.25Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Jugendhilfeträgers, wenn die für die örtliche Zuständigkeit maßgeblichen Eltern vor der Aufnahme in eine Einrichtung keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2025 – 12 S 1224/24Zitiert von 1
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