Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 268a Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/268a#abs-1 (1) § 101 Abs. 3 Satz 4 in der am 31. August 2009 geltenden Fassung gilt nicht in den Fällen, in denen vor dem 30. März 2005 die zunächst nicht auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzte Rente begonnen hat und die Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich wirksam geworden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/268a#abs-2 (2) § 101 Abs. 3 in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden, wenn vor dem 1. September 2009 das Verfahren über den Versorgungsausgleich eingeleitet worden ist und die auf Grund des Versorgungsausgleichs zu kürzende Rente begonnen hat.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 268a SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 05.10.2021 – L 2 R 67/19
- BSG, 22.02.2024 – B 5 R 12/22 RKürzung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um einen versorgungsausgleichsbedingten Abschlag - Wegfall des sog Rentnerprivilegs bei nach dem 31.8.2009 eingeleiteten Abänderungsverfahren über den Versorgungsausgleich - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 2
- LSG NRW, 23.03.2021 – L 14 R 650/17Zitiert von 1
- LSG NRW, 09.07.2021 – L 21 R 826/20
- LSG NRW, 10.02.2015 – L 18 KN 129/14
- OLG Hamm, 23.05.2013 – 2 UF 245/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BSG, 18.04.2024 – B 5 R 10/22 RAnpassung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach rechtskräftiger Abänderung eines Versorgungsausgleichs - Tod der im Rahmen eines Versorgungsausgleichs ausgleichsberechtigten PersonZitiert von 1
- SG Münster, 01.03.2016 – S 17 R 342/13Zitiert von 2
- VG Aachen, 13.03.2014 – 5 K 1024/13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 268a SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
03.04.2009 Ausfertigung
§ 268a neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. April 2009 (BGBl. I 700)
BGBl. 2009 I S. 700
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.