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Artikel 4 · BT-Drs. 16/10144 · S. 99
Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches
Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderungen zur Änderung der entsprechenden Vor- schriften (§§ 86, 187) bzw. zur Einfügung eines neuen Un- terabschnitts. Zu Nummer 2 (§ 52 Abs. 1) Mit den neuen Sätzen 1 und 2 wird sichergestellt, dass es durch die Teilung jedes Anrechts nach dem Versorgungsaus- gleichsgesetz nicht zu einem zu weitgehenden Erwerb von Wartezeitmonaten kommen kann. Wartezeitmonate sind nur aus dem Saldo an Anrechten zu ermitteln, der sich nach Ver- rechnung ergibt. Ohne diese ausdrückliche Regelung wäre insbesondere nicht auszuschließen, dass Wartezeitmonate auch für diejenigen ermittelt werden, die durch den künftig erfolgenden Hin-und-her-Ausgleich im Saldo (nach Ver- rechnung) Anrechte abgeben müssen. Der neue Satz 3 enthält – entsprechend dem bisherigen Recht – für das gesamte SGB VI eine Legaldefinition, wann ein Versorgungsausgleich im Sinne der Vorschriften des SGB VI als durchgeführt gilt. Der neue Satz 4 entspricht der bisher in § 10a Abs. 6 VAHRG enthaltenen Regelung. Zu Nummer 3 (§ 76) Zu Buchstabe a Die bisherige Beschränkung bei der Übertragung bzw. Be- gründung zusätzlicher Anrechte bis zu einer Gesamthöhe (einschließlich selbst erworbener Anrechte) von maximal zwei Entgeltpunkten soll entfallen. Der Wegfall der bisheri- gen Begrenzung ermöglicht den vollständigen Ausgleich von insbesondere in den Regelsicherungssystemen zurück- gelegten Zeiten innerhalb der gesetzlichen Rentenversiche- rung. Es erübrigt sich damit ein Ausgleich über andere Aus- gleichsarten. Drucksache 16/10144 – 100 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Buchstabe b Der neue Satz enthält eine Regelung zur Umrechnung von Kapitalbeträgen in Entgeltpunkte. Eine solche Regelung ist wegen der neu eingeführten e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.116 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10144, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 563.349–582.465 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 7afc82c2d3f75771….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP