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Artikel 4 · BT-Drs. 16/10144 · S. 99

Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches

Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderungen zur Änderung der entsprechenden Vor-
schriften (§§ 86, 187) bzw. zur Einfügung eines neuen Un-
terabschnitts.
Zu Nummer 2 (§ 52 Abs. 1)
Mit den neuen Sätzen 1 und 2 wird sichergestellt, dass es
durch die Teilung jedes Anrechts nach dem Versorgungsaus-
gleichsgesetz nicht zu einem zu weitgehenden Erwerb von
Wartezeitmonaten kommen kann. Wartezeitmonate sind nur
aus dem Saldo an Anrechten zu ermitteln, der sich nach Ver-
rechnung ergibt. Ohne diese ausdrückliche Regelung wäre
insbesondere nicht auszuschließen, dass Wartezeitmonate
auch für diejenigen ermittelt werden, die durch den künftig
erfolgenden Hin-und-her-Ausgleich im Saldo (nach Ver-
rechnung) Anrechte abgeben müssen.
Der neue Satz 3 enthält – entsprechend dem bisherigen
Recht – für das gesamte SGB VI eine Legaldefinition, wann
ein Versorgungsausgleich im Sinne der Vorschriften des
SGB VI als durchgeführt gilt.
Der neue Satz 4 entspricht der bisher in § 10a Abs. 6
VAHRG enthaltenen Regelung.
Zu Nummer 3 (§ 76)
Zu Buchstabe a
Die bisherige Beschränkung bei der Übertragung bzw. Be-
gründung zusätzlicher Anrechte bis zu einer Gesamthöhe
(einschließlich selbst erworbener Anrechte) von maximal
zwei Entgeltpunkten soll entfallen. Der Wegfall der bisheri-
gen Begrenzung ermöglicht den vollständigen Ausgleich
von insbesondere in den Regelsicherungssystemen zurück-
gelegten Zeiten innerhalb der gesetzlichen Rentenversiche-
rung. Es erübrigt sich damit ein Ausgleich über andere Aus-
gleichsarten.
Drucksache 16/10144 – 100 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
Der neue Satz enthält eine Regelung zur Umrechnung von
Kapitalbeträgen in Entgeltpunkte. Eine solche Regelung ist
wegen der neu eingeführten e

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.116 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/10144, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 563.349–582.465 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 7afc82c2d3f75771….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP