Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 10 Persönliche Voraussetzungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 210
Nach Gewicht
- BSG, 17.10.2006 – B 5 RJ 15/05 RLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Minderung der Erwerbsfähigkeit bei ungelernten Versicherten nach der bisher ausgeübten Tätigkeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- BSG, 12.03.2019 – B 13 R 27/17 R(Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Beurteilung, ob die Erwerbsfähigkeit iS des § 10 Abs 1 SGB 6 gefährdet oder gemindert ist - letzte versicherungspflichtige Tätigkeit als Bezugsberuf ohne zeitliche Beschränkung)Zitiert von 11
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 – L 33 R 964/15
- BSG, 29.03.2006 – B 13 RJ 37/05 RZitiert von 21
- SG Marburg, 30.01.2024 – S 4 R 43/20
- BSG, 11.05.2011 – B 5 R 54/10 R(Trägerübergreifendes Persönliches Budget - Teil-Leistung - Verwaltungsakt - Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe - budgetfähige Leistung - Umfang des Prüfungsprogramms - geminderte Erwerbsfähigkeit - Erfolgsaussicht iS des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b SGB 6 - Verwaltung - Entscheidungsspielraum - Anfechtungs- und Leistungsklage - Spruchreife)Zitiert von 35
Zuletzt entschieden
- BSG, 27.11.2025 – B 5 R 11/24 R(Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Kfz-Hilfe - Absetzung des Verkehrswertes eines darlehensfinanzierten, sicherungsübereigneten Kraftfahrzeugs von dem Höchstbetrag nach § 5 Abs 1 KfzHV)
- LSG Hamburg, 27.05.2025 – L 3 R 67/22 D
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2025 – L 3 R 79/24
210 Entscheidungen zu § 10 SGB VI →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/10#abs-1 (1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/10#abs-2 (2) Für Leistungen zur Teilhabe haben auch Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/10#abs-3 (3) Für die Leistungen nach den §§ 14, 15a und 17 haben die Versicherten oder die Kinder die persönlichen Voraussetzungen bei Vorliegen der dortigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.