Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/9787 · S. 30
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a und Buchstabe b Notwendige Anpassung des Inhaltsverzeichnisses aufgrund der Einfügung der §§ 14, 15a und 17. Zu Buchstabe c und Buchstabe d Redaktionelle Anpassung aufgrund der Aufhebung der §§ 313a und 314b. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Bisher bestand nur bei Bezug einer Teilrente Versicherungspflicht. Durch die Änderung in § 5 Nummer 1 werden künftig auch Bezieherinnen und Bezieher einer vorzeitigen Vollrente versicherungspflichtig. Die Versicherungs- freiheit tritt daher erst ein, wenn eine Vollrente wegen Alters ab Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird. Zu Buchstabe b Mit der Ergänzung der Vorschrift soll denjenigen Beschäftigten, für die der Arbeitgeber nach § 172 Absatz 1, 3 und 3a bisher einen – nicht zu einer Leistungserhöhung führenden – Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Renten- versicherung zahlen muss, die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Ge- schieht dies, führen die dann künftig vom Beschäftigten und Arbeitgeber insgesamt zu zahlenden Beiträge auch zu entsprechenden Leistungsansprüchen, bei Bezieherinnen und Beziehern einer Vollrente aus der Rentenversi- cherung insbesondere zu einer Erhöhung der bisherigen Rente. Der Verzicht gilt nur für die auf die jeweilige Beschäftigung bezogene Versicherungsfreiheit und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Aus Gleichbehandlungsgründen soll auch versicherungspflichtigen Selbstständigen die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit eingeräumt werden. Personen, die sich in einer geringfügigen Beschäftigung vor Bezug einer Vollrente nach § 6 Absatz 1b haben befreien lassen, können aber in derselben Beschäftigung nicht später wegen der Bindungswirkung der Antragsb
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 82.803 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9787, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 103.646–186.449 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 76bb67f87fee2db4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP