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Artikel 6 · BT-Drs. 18/9522 · S. 321
Zu Artikel 6 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 6 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 2) Seit dem 1. Januar 2008 gibt es statt eines Ermessensanspruchs einen Rechtsanspruch auf die Leistungsform des Persönlichen Budgets. Im Rahmen der Rechtsbereinigung wird nun dieser Rechtsanspruch in § 2 Absatz 2 Satz 2 SGB V verankert. Drucksache 18/9522 – 322 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 5) Folgeänderung aus der Zulassung anderer Leistungsanbieter als Alternativen zu Werkstätten für behinderte Men- schen im Neunten Buch. Menschen mit Behinderungen, die bei einem anderen Leistungsanbieter tätig sind, sollen wie Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, gleichermaßen zum versicherungspflichtigen Personenkreis nach dem Fünften Buch gehören. Darüber hinaus Änderung der Verwei- sung in Folge der Verschiebung der Paragraphen im Schwerbehindertenrecht des Neunten Buches. Zu Nummer 3 (§ 9) Änderung der Verweisung in Folge der Verschiebung der Paragraphen im Schwerbehindertenrecht des Neunten Buches. Zu Nummer 4 (§ 11) Redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung des SGB IX. Zu Nummer 5a (§ 13) Redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung der Vorschriften zur Koordinierung der Leistungen und zur Selbstbeschaffung von Leistungen zur Teilhabe nach Teil 1 Kapitel 4 SGB IX. Zu Nummer 5b (§ 13) Redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung der Vorschriften zur Koordinierung der Leistungen zwi- schen den Rehabilitationsträgern nach Teil 1 Kapitel 4 SGB IX. Zu Nummer 6 (§ 23) Redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Neufassung des SGB IX. Zu Nummer 7 (§ 40) Redaktionelle Folgeänderungen aufgrund der Neufassung des SGB IX. Zu Nummer 8 (§ 43) Redaktionelle Folgeänd
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BT-Drs. 18/9522, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.230.995–1.234.741 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ee8cd754798b5026….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP