Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 6 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
-
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 6 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BSG, 06.02.2003 – B 7 AL 38/02 RZitiert von 10
- BSG, 29.02.2012 – B 12 KR 5/10 RBundesagentur für Arbeit - Erstattung eines Aussteuerungsbetrages an den Bund in 2005 ist verfassungsgemäß - Beitragszahler in der Sozialversicherung - grundsätzlich kein Anspruch auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung von Beitragsmitteln gegenüber GesetzgeberZitiert von 7
- BSG, 29.02.2012 – B 12 KR 10/11 RArbeitslosenversicherung - Eingliederungsbeitrag - 2008 - Verfassungsmäßigkeit - Klagebefugnis - RechtsschutzbedürfnisZitiert von 4
- LSG NRW, 24.05.2006 – L 1 AL 48/05
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
21.12.2008 Ausfertigung
§ 6 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I 2917)
BGBl. 2008 I S. 2917
-
23.12.2003 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2848)
BGBl. 2003 I S. 2848
-
10.12.2001 Ausfertigung
§ 6 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I 3443)
BGBl. 2001 I S. 3443
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.