Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 5 Vorrang der aktiven Arbeitsförderung
Stand: 10.06.2019
Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind entsprechend ihrer jeweiligen Zielbestimmung und den Ergebnissen der Beratungs- und Vermittlungsgespräche einzusetzen, um sonst erforderliche Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit nicht nur vorübergehend zu vermeiden und dem Entstehen von Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 5 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 29.02.2012 – B 12 KR 5/10 RBundesagentur für Arbeit - Erstattung eines Aussteuerungsbetrages an den Bund in 2005 ist verfassungsgemäß - Beitragszahler in der Sozialversicherung - grundsätzlich kein Anspruch auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung von Beitragsmitteln gegenüber GesetzgeberZitiert von 7
- BSG, 29.02.2012 – B 12 KR 10/11 RArbeitslosenversicherung - Eingliederungsbeitrag - 2008 - Verfassungsmäßigkeit - Klagebefugnis - RechtsschutzbedürfnisZitiert von 4
- LAG Baden-Württemberg, 04.01.2005 – 8 Sa 50/04Zitiert von 1
- BVerfG, 22.05.2018 – 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12Transferzahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt in den Jahren 2005 und 2008 mit dem Gebot der Belastungsgleichheit bzgl Sozialabgaben (hier: Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung) vereinbar - Rechtfertigung des Aussteuerungsbetrags gem § 46 Abs 4 SGB II (juris: SGB 2) idF vom 30.07.2004 für das Jahr 2005 aufgrund des Systemswechsels im Bereich der Arbeitsförderung - fehlende Beitragssatzrelevanz des Eingliederungsbeitrags gem § 46 Abs 4 SGB 2 idf vom 22.12.2007 für das Jahr 2008Zitiert von 10
- BSG, 21.07.2009 – B 7 AL 23/08 RArbeitsförderung: Verfassungsmäßigkeit der fiktiven Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Qualifikationsgruppen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
- BSG, 29.05.2008 – B 11a AL 23/07 RArbeitslosengeld: Fiktive Bemessung nach Kindererziehungszeiten; Maßstab für die Ermittlung des Bemessungsentgelts und Dauer des Bemessungsrahmens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 – L 18 AL 66/17
- LSG NRW, 09.08.2018 – L 9 AL 1/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 – L 18 AL 178/17 B ER
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
14.11.2003 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I 2190)
BGBl. 2003 I S. 2190
-
10.12.2001 Ausfertigung
§ 5 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I 3443)
BGBl. 2001 I S. 3443
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.