Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 31 Grundsätze der Berufsberatung
Stand: 10.06.2019
Bei der Berufsberatung sind Neigung, Eignung, berufliche Fähigkeiten und Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden sowie aktuelle und zu erwartende Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Die Durchführung einer Potenzialanalyse entsprechend § 37 Absatz 1 kann angeboten werden.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 31 SGB III →
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- LSG NRW, 17.11.2010 – L 12 AL 45/09
- BSG, 22.03.2010 – B 4 AS 68/09 R(Absenkung des Arbeitslosengeld II - Arbeitgeberkündigung wegen arbeitsvertragswidrigen Verhaltens während des Leistungsbezuges nach SGB 2 - Anwendung des § 31 Abs 1 SGB 2 oder § 31 Abs 4 Nr 3 Buchst b SGB 2)Zitiert von 24
- BSG, 25.10.2017 – B 14 AS 11/17 RSozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Revision - Mängel in der Begründung - Bezugnahme auf Entscheidung des SG - fehlende Auseinandersetzung mit der Argumentation des LSGZitiert von 2
- BSG, 09.11.2010 – B 4 AS 27/10 RAbsenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis - Rechtswidrigkeit der Sanktion bei Fehlen eines Sanktionsbescheides für die erste Pflichtverletzung - Wirksamkeit der Meldeaufforderung - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - kein wichtiger Grund für das Nichterscheinen zum ärztlichen Untersuchungstermin - keine verfassungsrechtlichen BedenkenZitiert von 56
- LSG Hamburg, 06.11.2023 – L 4 AS 60/23 D
- SG Detmold, 10.02.2010 – S 18 (22) AS 21/09
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.06.2020 Ausfertigung
§ 31 eingefügt durch Artikel 4a 1. 1. 2023 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I 1248)
BGBl. 2020 I S. 1248
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 31 neu gefasst durch Artikel 2 1. 1. 2020 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
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23.12.2003 Ausfertigung
§ 31 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2848)
BGBl. 2003 I S. 2848
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