Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/17586 · S. 82
Zu Artikel 4 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 4 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz. Zu Nummer 2 § 31a Junge Menschen, die Schwierigkeiten am Übergang von der Schule in den Beruf haben, verlassen die Schule zu häufig ohne eine unmittelbare, konkrete berufliche Perspektive insbesondere zur Erlangung eines Berufsabschlus- ses. Zwar sind vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden, sie erreichen die betroffenen jungen Men- schen jedoch nicht immer. Zum Teil sind auch die zuständigen Ansprechpartner nicht ausreichend bekannt. Ohne Berufsabschluss münden junge Menschen als an- beziehungsweise ungelernte Arbeitskräfte in den Arbeits- markt ein. Sie haben dann für ihr weiteres Berufsleben ein deutlich höheres Risiko, arbeitslos zu werden. Die Regelung des neuen § 31a Absatz 1 SGB III erweitert den gesetzlichen Beratungsauftrag der Agenturen für Arbeit um eine zusätzliche Informationsverpflichtung: Sie haben junge Menschen, die nach Beendigung der Schule oder einer vergleichbaren Ersatzmaßnahme, wie zum Beispiel dem Besuch einer Jugendwerkstatt bei Schulverweigerern bzw. schulmüden Jugendlichen, voraussichtlich keine konkrete berufliche Perspektive haben, frühzeitig aktiv zu kontaktieren und über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Dabei wird auf die vor- handenen Kenntnisse abgestellt. Ein beruflicher Anschluss besteht zum Beispiel bei einer Berufsausbildung oder einem Studium, einem freiwilli- gen sozialen Jahr oder auch einem weiterführenden Schulbesuch. Zur Beurteilung der konkreten Anschlussper- spektive kommt es auf eine objektive Prognose über die individuelle berufliche Zukunft des jeweiligen jungen Menschen an. Eine positive Prognose ist beispielsweise bei Abschluss eines konkreten Ausbildungs- ode
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.468 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/17586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 270.477–301.945 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8a4a7f8aec41d95….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP