Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
Stand: 01.01.2022
Wird zitiert von 54
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 07.04.2025 – L 2 AS 2581/22
- BSG, 10.08.2016 – B 14 AS 23/15 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistung - Schuldnerberatung - Anspruch eines Rechtsanwalts auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 17 SGB 2 - Unzulässigkeit einer Entscheidung durch Verwaltungsakt - Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers - qualitative Anforderungen an eine Zulassung zur Schuldnerberatung)Zitiert von 5
- SG Düsseldorf, 09.06.2015 – S 23 AS 3731/12
- BSG, 17.03.2016 – B 4 AS 18/15 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Beschäftigungsförderung - Widerruf der Bewilligung - zweckwidrige Verwendung der Leistung - fehlerhafte Ermessensausübung - Nichtberücksichtigung mündlicher Zusagen - Aufhebung der Bewilligung wegen Änderung der Verhältnisse - wesentliche Änderung - Nichtzahlung des Arbeitsentgelts an den ArbeitnehmerZitiert von 18
- SG Kassel, 07.02.2012 – S 12 SO 5/12 ER
- BSG, 21.07.2021 – B 14 AS 18/20 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - kommunale Eingliederungsleistungen - Schuldnerberatung - Prognoseentscheidung - Beurteilung der Erforderlichkeit der LeistungZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- FG Hessen, 29.01.2025 – 1 K 13/22
- LSG Hamburg, 14.11.2024 – L 4 AS 198/24 WA P
- LSG Hamburg, 14.11.2024 – L 4 AS 72/24
54 Entscheidungen zu § 16a SGB II →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16a SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:
1.
die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
2.
die Schuldnerberatung,
3.
die psychosoziale Betreuung,
4.
die Suchtberatung.