Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/88#abs-1 (1) Die Aufbringung der Mittel kann, auch soweit das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt, verlangt werden,
Darüber hinaus soll in angemessenem Umfang die Aufbringung der Mittel verlangt werden, wenn eine Person für voraussichtlich längere Zeit Leistungen in einer stationären Einrichtung bedarf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/88#abs-2 (2) Bei einer stationären Leistung in einer stationären Einrichtung wird von dem Einkommen, das der Leistungsberechtigte aus einer entgeltlichen Beschäftigung erzielt, die Aufbringung der Mittel in Höhe von einem Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 50 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus der Beschäftigung nicht verlangt. § 82 Absatz 3 und 6 ist nicht anzuwenden.
Wird zitiert von 63 Entscheidungen zu § 88 SGB XII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 – L 8 SO 171/08Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 17.08.2012 – 21 K 2921/09Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 – L 15 SO 75/09
- BSG, 23.08.2013 – B 8 SO 17/12 R(Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Heranziehung zu den Kosten des in der Einrichtung erbrachten Lebensunterhalts nach § 92 Abs 1 S 2 SGB 12 - Zuständigkeit - Ermittlung des normativen Bedarfs - Bemessung der Höhe nach § 82 Abs 4 SGB 12 aF - kein Ermessen - weiterer notwendiger Lebensunterhalt - Barbetrag zur persönlichen Verfügung - Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente - Kosten für Nahrungs- und Putzmittel bei Systemversagen - keine Verweisung auf Zivilrechtsstreit gegen Einrichtungsträger)Zitiert von 21
- OVG Bremen, 22.10.2014 – 2 D 106/13Unwirksamkeit des Ortsgesetzes zur Änderung der Beitragsordnung für Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2009 – L 8 SO 154/07Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 19.09.2024 – L 9 SO 16/22Zitiert von 1
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 – 1 LB 415/17
- BSG, 12.12.2023 – B 8 SO 9/22 R(Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Eigenbeteiligung bei Inanspruchnahme eines Sonderfahrdienstes des Landes Berlin - Erforderlichkeit - Assistenzleistungen zum Verlassen der Wohnung - Beförderungsleistungen - behinderungsbedingte Übersteigung der durch Regelsatz und Mehrbedarf nach § 30 Abs 1 SGB 12 gedeckten Mobilitätsbedarfe)Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 88 SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.08.2017 Ausfertigung
§ 88 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I 3214)
BGBl. 2017 I S. 3214
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24.03.2011 Ausfertigung
§ 88 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I 453)
BGBl. 2011 I S. 453
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02.12.2006 Ausfertigung
§ 88 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I 2670)
BGBl. 2006 I S. 2670
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