Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 64
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 – L 8 SO 171/08
- VG Düsseldorf, 17.08.2012 – 21 K 2921/09Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 – L 15 SO 75/09
- BSG, 23.08.2013 – B 8 SO 17/12 R(Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Heranziehung zu den Kosten des in der Einrichtung erbrachten Lebensunterhalts nach § 92 Abs 1 S 2 SGB 12 - Zuständigkeit - Ermittlung des normativen Bedarfs - Bemessung der Höhe nach § 82 Abs 4 SGB 12 aF - kein Ermessen - weiterer notwendiger Lebensunterhalt - Barbetrag zur persönlichen Verfügung - Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente - Kosten für Nahrungs- und Putzmittel bei Systemversagen - keine Verweisung auf Zivilrechtsstreit gegen Einrichtungsträger)Zitiert von 19
- OVG Bremen, 22.10.2014 – 2 D 106/13Unwirksamkeit des Ortsgesetzes zur Änderung der Beitragsordnung für Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 – L 8 SO 5/08Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 19.09.2024 – L 9 SO 16/22Zitiert von 1
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 – 1 LB 415/17
- BSG, 12.12.2023 – B 8 SO 9/22 R(Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Eigenbeteiligung bei Inanspruchnahme eines Sonderfahrdienstes des Landes Berlin - Erforderlichkeit - Assistenzleistungen zum Verlassen der Wohnung - Beförderungsleistungen - behinderungsbedingte Übersteigung der durch Regelsatz und Mehrbedarf nach § 30 Abs 1 SGB 12 gedeckten Mobilitätsbedarfe)Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 88 SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/88#abs-1 (1) Die Aufbringung der Mittel kann, auch soweit das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt, verlangt werden,
Darüber hinaus soll in angemessenem Umfang die Aufbringung der Mittel verlangt werden, wenn eine Person für voraussichtlich längere Zeit Leistungen in einer stationären Einrichtung bedarf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/88#abs-2 (2) Bei einer stationären Leistung in einer stationären Einrichtung wird von dem Einkommen, das der Leistungsberechtigte aus einer entgeltlichen Beschäftigung erzielt, die Aufbringung der Mittel in Höhe von einem Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 50 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus der Beschäftigung nicht verlangt. § 82 Absatz 3 und 6 ist nicht anzuwenden.