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Artikel 1 · BT-Drs. 16/2711 · S. 10

Zu Artikel 1 (Änderung des Zwölften Buches Sozial-

Zu Artikel 1 (Änderung des Zwölften Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Die Inhaltsübersicht wird um die Überschrift des § 92a er-
gänzt, der mit Nummer 16 eingefügt wird.
Zu Buchstabe b
Die mit Nummer 27 Buchstabe a geänderte Überschrift des
§ 124 wird übernommen.
Zu Nummer 2 (§ 13 Abs. 1 Satz 2)
Durch die Streichung wird klargestellt, dass es sich beim bis-
herigen Satz 2 nicht um eine Definition des Begriffes „Ein-
richtungen“ gehandelt hat; vielmehr greift die gefestigte
Rechtsprechung zum Einrichtungsbegriff des Absatzes 2 wie
bisher.
Zu Nummer 3 (§ 19 Abs. 5)
Durch die Änderung wird die bisher fehlende Rechtsgrund-
lage für eine Leistungsgewährung im Wege der Vorleistung
eingefügt. Die Beschränkung auf begründete Einzelfälle
wurde aus § 29 des Bundessozialhilfegesetzes übernommen,
da sich dies bewährt hatte. Ein begründeter Fall liegt insbe-
sondere dann vor, wenn die Vorleistung zur Sicherung der
Hilfe erforderlich ist.
Zu Nummer 4 (§ 22 Abs. 1)
Durch die Änderungen in den Buchstaben a und b wird klar-
gestellt, dass die Sonderregelung für Auszubildende in § 22
nicht nur für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, son-
dern auch für Leistungen der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung gilt. Demnach können Auszubilden-
de, deren Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförde-
rungsgesetz oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch förde-
rungsfähig ist, nur in Härtefällen eine Leistung nach dem
Dritten oder Vierten Kapitel erhalten.
Zu Nummer 5 (§ 23 Abs. 3 Satz 1)
Die Einfügung normiert einen der Regelung im Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch entsprechenden Leistungsausschluss
für Ausländer und stellt damit zugleich sicher, dass Aus-
länder, die nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozi-
algesetzbuch keinen Anspruch auf Le

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.281 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/2711, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.948–43.229 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 6d2fcf177b5b045c….

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