Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/2711 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Zwölften Buches Sozial-
Zu Artikel 1 (Änderung des Zwölften Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Zu Buchstabe a Die Inhaltsübersicht wird um die Überschrift des § 92a er- gänzt, der mit Nummer 16 eingefügt wird. Zu Buchstabe b Die mit Nummer 27 Buchstabe a geänderte Überschrift des § 124 wird übernommen. Zu Nummer 2 (§ 13 Abs. 1 Satz 2) Durch die Streichung wird klargestellt, dass es sich beim bis- herigen Satz 2 nicht um eine Definition des Begriffes „Ein- richtungen“ gehandelt hat; vielmehr greift die gefestigte Rechtsprechung zum Einrichtungsbegriff des Absatzes 2 wie bisher. Zu Nummer 3 (§ 19 Abs. 5) Durch die Änderung wird die bisher fehlende Rechtsgrund- lage für eine Leistungsgewährung im Wege der Vorleistung eingefügt. Die Beschränkung auf begründete Einzelfälle wurde aus § 29 des Bundessozialhilfegesetzes übernommen, da sich dies bewährt hatte. Ein begründeter Fall liegt insbe- sondere dann vor, wenn die Vorleistung zur Sicherung der Hilfe erforderlich ist. Zu Nummer 4 (§ 22 Abs. 1) Durch die Änderungen in den Buchstaben a und b wird klar- gestellt, dass die Sonderregelung für Auszubildende in § 22 nicht nur für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, son- dern auch für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt. Demnach können Auszubilden- de, deren Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförde- rungsgesetz oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch förde- rungsfähig ist, nur in Härtefällen eine Leistung nach dem Dritten oder Vierten Kapitel erhalten. Zu Nummer 5 (§ 23 Abs. 3 Satz 1) Die Einfügung normiert einen der Regelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch entsprechenden Leistungsausschluss für Ausländer und stellt damit zugleich sicher, dass Aus- länder, die nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozi- algesetzbuch keinen Anspruch auf Le
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.281 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/2711, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.948–43.229 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 6d2fcf177b5b045c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP