Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/11286 · S. 47
Zu Artikel 2 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 2 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 82) § 82 wird im Zuge der Einführung eines Einkommensfreibetrags für zusätzliche Altersvorsorge neu gefasst. Die zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführten Freibeträge für Erwerbseinkommen in der Grundsicherung, für die Ehrenamtspauschale, für Erwerbseinkommen von Personen, die Hilfe zur Pflege und/oder Eingliederungshilfe erhalten, sowie der neu einzuführende Freibetrag für Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge machen eine Neufassung notwendig, um das Verhältnis der einzelnen Freibeträge zueinander klarzustellen und um die Systematik des § 82 für den Rechtsanwender klar und übersichtlich zu gestalten. Absatz 1 wird ohne Änderungen in die Neufassung übernommen. In Absatz 2 wird die bisherige Nummer 4 gestrichen und werden neu die Sätze 2 und 3 eingefügt. Die Regelung, dass das Arbeitsförderungsgeld bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, – Drucksache 18/11286 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wozu auch alle Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII gehören -, nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist, findet sich nach dem Bundesteilhabegesetz künftig in § 59 Absatz 2 SGB IX. In Satz 2 wird der bisherige § 82 Absatz 3 Satz 4 aufgenommen. Es wird in Anlehnung an die Regelung des SGB II klargestellt, dass mit dem Freibetrag für Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind (die sogenannte „Ehrenamtspauschale“), pauschal alle Absetzbeträge aus Absatz 2 Satz 1 Num- mer 2 bis 4 und aus den Absätzen 3 und 6 abgegolten sind. Hierdurch wird einerseits die Förderung des Ehren- amtes erreicht, da bis zu einer Höhe von 200 Euro das gesamte Einkommen bzw. die gesamten Bezüge aus der ehren
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.726 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11286, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 126.135–142.861 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 8976686ac3c1c3a8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP