Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung
Stand: 10.06.2019
Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muß, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 7 SGB I →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Meiningen, 20.08.2019 – 2 K 449/17Zitiert von 1
- BVerwG, 23.04.2019 – 5 C 2/18Rückforderung von Wohngeld; GerichtskostenfreiheitZitiert von 43
- VG Schleswig, 06.08.2024 – 15 B 63/24Zitiert von 4
- SG Hamburg, 17.02.2023 – S 29 AS 244/23 ER
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 – L 18 AS 12/22 B ER
- LSG NRW, 05.10.2021 – L 2 AS 551/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- SG Kassel, 22.10.2020 – S 10 AS 410/19Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 29.05.2012 – 4 LA 114/12Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 20.03.2012 – 8 LC 277/10Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
13.06.1994 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel II geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Juni 1994 (BGBl. I 1229)
BGBl. 1994 I S. 1229
-
09.07.1980 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 1980 (BGBl. I 905)
BGBl. 1980 I S. 905
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.