§ 52 Quotenanrechnung
Stand: 12.06.2026
Auf die Quoten nach § 45 wird die Aufnahme von Ausländern in den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie des § 51 angerechnet.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 52 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 02.10.2003 – 5 C 4.03Zitiert von 6
- OVG NRW, 27.08.1998 – 16 A 3477/97Erstattung von Jugendhilfekosten für einen unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- OVG Niedersachsen, 23.01.2003 – 12 LB 532/02
- OVG NRW, 27.08.1998 – 16 A 3541/97Zitiert von 3
- OVG NRW, 27.08.1998 – 16 A 3659/97
- VG Göttingen, 17.11.2005 – 4 A 169/05Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Potsdam, 04.05.2022 – 8 K 1776/20.A
- VG Münster, 22.09.2017 – 3 L 1563/17Zitiert von 1
- VG Aachen, 23.10.2014 – 4 L 629/14.AZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 52 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.10.2015 Ausfertigung
§ 52 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I 1722)
BGBl. 2015 I S. 1722
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28.08.2013 Ausfertigung
§ 52 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I 3474)
BGBl. 2013 I S. 3474
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