Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsSozAnerkVO · SächsGVBl. 2011 Nr. 1, S. 38, Fsn-Nr. 245-4.1/2
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen
12 Normen · Ausgangsfassung vom 07.01.2011 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 Abschlusskolloquium | 2 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Verfahren der staatlichen Anerkennung
- § 1a Zuständigkeiten
- § 2 Berufspraktikum
- § 3 Abschlusskolloquium
- § 3a Staatliche Anerkennung eines Bachelor-Studiengangs in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik
- § 3b Anerkennung von im Ausland absolvierten Berufspraktika, sonstige Anerkennungsbedingungen
- § 3c Ausgleichsmaßnahmen bei ausländischen Berufsabschlüssen
- § 4 Anpassungslehrgang
- § 5 Eignungsprüfung
- § 5a Partieller Zugang
- § 5b Europäischer Vorwarnmechanismus, gegenseitige Unterrichtung
- § 6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
24.02.2016 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 86)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.