Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGAVO · SächsGVBl. 2011 Nr. 12, S. 598, Fsn-Nr. 451-1/2

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch

21 Normen · ausgefertigt 15.11.2011 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Bildung und Zuständigkeit der Gutachterausschüsse
  3. § 2 Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter
  4. § 3 Pflichten der Gutachterinnen und Gutachter
  5. § 4 Abberufung und vorzeitige Beendigung
  6. § 5 Besetzung des Gutachterausschusses im Einzelfall, Beschlussfassung
  7. § 6 Verfahren
  8. § 7 Aufgaben der oder des Vorsitzenden
  9. § 8 Geschäftsstelle
  10. § 9 Kaufpreissammlung
  11. § 10 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
  12. § 11 Bodenrichtwerte, Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen
  13. § 12 Wahrnehmung weiterer Aufgaben durch den Gutachterausschuss
  14. § 13 Übermittlung von Informationen durch die Flurbereinigungsbehörden
  15. § 14 Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
  16. § 15 Zuständigkeit des Oberen Gutachterausschusses
  17. § 16 Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses
  18. § 17 Aufgaben der Geschäftsstelle
  19. § 18 Anzuwendende Bestimmungen
  20. § 19 Entschädigung der Mitglieder der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
  21. § 20 Kosten der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
  22. § 21 Inkrafttreten und Außerkrafttreten