Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGAVO · SächsGVBl. 2011 Nr. 12, S. 598, Fsn-Nr. 451-1/2
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch
21 Normen · ausgefertigt 15.11.2011 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Bildung und Zuständigkeit der Gutachterausschüsse
- § 2 Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter
- § 3 Pflichten der Gutachterinnen und Gutachter
- § 4 Abberufung und vorzeitige Beendigung
- § 5 Besetzung des Gutachterausschusses im Einzelfall, Beschlussfassung
- § 6 Verfahren
- § 7 Aufgaben der oder des Vorsitzenden
- § 8 Geschäftsstelle
- § 9 Kaufpreissammlung
- § 10 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
- § 11 Bodenrichtwerte, Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen
- § 12 Wahrnehmung weiterer Aufgaben durch den Gutachterausschuss
- § 13 Übermittlung von Informationen durch die Flurbereinigungsbehörden
- § 14 Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
- § 15 Zuständigkeit des Oberen Gutachterausschusses
- § 16 Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses
- § 17 Aufgaben der Geschäftsstelle
- § 18 Anzuwendende Bestimmungen
- § 19 Entschädigung der Mitglieder der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
- § 20 Kosten der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
- § 21 Inkrafttreten und Außerkrafttreten