Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsÖbVIVO · SächsGVBl. 2009 Nr. 4, S. 119, Fsn-Nr. 450-1.3/3

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure im Freistaat Sachsen

16 Normen · ausgefertigt 03.03.2009 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Bestellungsverfahren
  3. § 2 Bestellung
  4. § 3 Geschäftsstelle
  5. § 4 Amtssiegel und Wappen
  6. § 5 Amtsausübung
  7. § 6 Arbeitsgemeinschaft
  8. § 7 Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen, Geschäftsbuch
  9. § 8 Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Fachkräfte
  10. § 9 Haftpflichtversicherung
  11. § 10 Durchführung der Aufsicht
  12. § 11 Zweigstelle
  13. § 12 Vertreterin, Vertreter
  14. § 13 Entlassung auf eigenen Antrag
  15. § 14 Abwicklung des Amtes, Amtsverwalter
  16. § 15 Veröffentlichungen, Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
  17. § 16 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    20.08.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.08.2019

    SächsGVBl. 2019 S. 697

  2. Historischer Änderungsnachweis

    06.06.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 06.06.2014, Artikel 1

    SächsGVBl. 2014 S. 332

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Sachsen (REVOSAX).