Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsÖbVIVO · SächsGVBl. 2009 Nr. 4, S. 119, Fsn-Nr. 450-1.3/3
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure im Freistaat Sachsen
16 Normen · ausgefertigt 03.03.2009 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Bestellungsverfahren
- § 2 Bestellung
- § 3 Geschäftsstelle
- § 4 Amtssiegel und Wappen
- § 5 Amtsausübung
- § 6 Arbeitsgemeinschaft
- § 7 Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen, Geschäftsbuch
- § 8 Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Fachkräfte
- § 9 Haftpflichtversicherung
- § 10 Durchführung der Aufsicht
- § 11 Zweigstelle
- § 12 Vertreterin, Vertreter
- § 13 Entlassung auf eigenen Antrag
- § 14 Abwicklung des Amtes, Amtsverwalter
- § 15 Veröffentlichungen, Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
- § 16 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
20.08.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.08.2019
SächsGVBl. 2019 S. 697
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Historischer Änderungsnachweis
06.06.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 06.06.2014, Artikel 1
SächsGVBl. 2014 S. 332
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Sachsen (REVOSAX).