Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
SächsÖbVIVO§ 16 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chs%C3%96bVIVO/16#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chs%C3%96bVIVO/16#abs-2 (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen (Sächsische Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure – SächsÖbVVO ) vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 346) außer Kraft.
Dresden, den 3. März 2009
Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo