Gesetze / SÜFV · BGBl I 2023, Nr. 33

Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen

20 Normen · ausgefertigt 06.02.2023 · 7 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 07.12.2025 · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Teil 1 · Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes
  3. § 1Aufgaben mit vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit
  4. Teil 2 · Feststellung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
  5. Abschnitt 1 · Feststellung des öffentlichen Bereichs
  6. § 2Deutscher Bundestag
  7. § 3Bundesrat
  8. § 4Bundesverfassungsgericht
  9. § 5Deutsche Bundesbank
  10. § 6Oberste Bundesbehörden
  11. § 7Geschäftsbereiche der obersten Bundesbehörden
  12. § 8Bundesministerium des Innern und für Heimat
  13. § 9Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
  14. § 10Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
  15. § 11Bundesministerium für Gesundheit
  16. § 12Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
  17. Abschnitt 2 · Feststellung des nichtöffentlichen Bereichs
  18. § 13Bundesministerium des Innern und für Heimat
  19. § 14Bundesministerium der Finanzen
  20. § 15Auswärtiges Amt
  21. § 16Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  22. § 17Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
  23. § 18Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  24. Abschnitt 3 · Zuständigkeits- und Schlussvorschriften
  25. § 19Zuständigkeit
  26. § 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 07.12.2025 — 1 Norm geändert · § 1 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.