Gesetze / SÜFV · BGBl I 2023, Nr. 33
Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
20 Normen · ausgefertigt 06.02.2023 · 7 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 07.12.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Aufgaben mit vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit | 5 |
| § 6 — Oberste Bundesbehörden | 1 |
| § 10 — Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Teil 1 · Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes
- § 1Aufgaben mit vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit
- Teil 2 · Feststellung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
- Abschnitt 1 · Feststellung des öffentlichen Bereichs
- § 2Deutscher Bundestag
- § 3Bundesrat
- § 4Bundesverfassungsgericht
- § 5Deutsche Bundesbank
- § 6Oberste Bundesbehörden
- § 7Geschäftsbereiche der obersten Bundesbehörden
- § 8Bundesministerium des Innern und für Heimat
- § 9Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
- § 10Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- § 11Bundesministerium für Gesundheit
- § 12Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Abschnitt 2 · Feststellung des nichtöffentlichen Bereichs
- § 13Bundesministerium des Innern und für Heimat
- § 14Bundesministerium der Finanzen
- § 15Auswärtiges Amt
- § 16Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- § 17Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- § 18Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Abschnitt 3 · Zuständigkeits- und Schlussvorschriften
- § 19Zuständigkeit
- § 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 07.12.2025 — 1 Norm geändert · § 1 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.