Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

SÜFV

§ 14 Bundesministerium der Finanzen

Stand: 09.02.2023

Bund

Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen die Teile von Unternehmen, die durch das Informationstechnikzentrum Bund mit dem Aufbau oder Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik des Bundes beauftragt sind und deren Ausfall die Tätigkeit oberster Bundesbehörden und ihnen nachgeordneter Behörden erheblich beeinträchtigen würde.

§ 13 § 15