Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
SÜFV§ 5 Deutsche Bundesbank
Stand: 09.02.2023
Lebenswichtige Einrichtungen sind die Arbeitseinheiten, die den Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik der Deutschen Bundesbank beim unbaren Großbetragszahlungsverkehr sicherstellen, sowie die Einrichtungen der zentralen Bargeldversorgung.