Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
SÜFV§ 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Stand: 09.02.2023
Lebenswichtige Einrichtungen sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unbeschadet von § 7 Arbeitseinheiten wissenschaftlicher Einrichtungen, die in erheblichem Umfang mit hochtoxischen Stoffen oder pathogenen Mikroorganismen arbeiten.