Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
SÜFV§ 2 Deutscher Bundestag
Stand: 09.02.2023
Lebenswichtige Einrichtungen sind der Polizeivollzugsdienst beim Deutschen Bundestag und die technischen Arbeitseinheiten des Deutschen Bundestages, deren Ausfall die Tätigkeit des Deutschen Bundestages erheblich beeinträchtigen würde.