Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
SÜFV§ 4 Bundesverfassungsgericht
Stand: 09.02.2023
Lebenswichtige Einrichtungen sind die Arbeitseinheiten, die den Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik des Bundesverfassungsgerichts sicherstellen und deren Ausfall die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts erheblich beeinträchtigen würde.