Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

SÜFV

§ 4 Bundesverfassungsgericht

Stand: 09.02.2023

Bund

Lebenswichtige Einrichtungen sind die Arbeitseinheiten, die den Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik des Bundesverfassungsgerichts sicherstellen und deren Ausfall die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts erheblich beeinträchtigen würde.

§ 3 § 5