Gesetze / Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG§ 27 (weggefallen)
Stand: 27.06.2024
Für § 27 StAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 27 StAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 14.07.2016 – 19 A 2/14Zitiert von 13
- OVG NRW, 15.08.2022 – 19 A 1439/20Zitiert von 1
- VG Köln, 21.02.2018 – 10 K 7112/16
- OVG NRW, 06.06.2012 – 19 A 1170/11Zitiert von 12
- VG Köln, 20.04.2011 – 10 K 4655/09
- VG Aachen, 02.05.2007 – 8 K 87/04
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 08.08.2006 – 10 K 4977/05Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 StAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.03.2024 Ausfertigung
§ 27 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. I Nr. 104; 2025 I Nr. 98)
BGBl. 2024 I Nr. 104
BGBl. 2024 I Nr. 104
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12.08.2021 Ausfertigung
§ 27 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2021 (BGBl. I 3538)
BGBl. 2021 I S. 3538
BGBl. 2021 I S. 3538 Gesetzgebungsmaterialien
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02.07.1976 Ausfertigung
§ 27 geändert durch Artikel 9 iVm Artikel 12 des Gesetzes vom 2. Juli 1976 (BGBl. I 1749)
BGBl. 1976 I S. 1749
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.