Gesetze / Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG§ 27 (weggefallen)
Stand: 27.06.2024
Wird zitiert von 7
Nach Gewicht
- OVG NRW, 14.07.2016 – 19 A 2/14Zitiert von 11
- OVG NRW, 15.08.2022 – 19 A 1439/20Zitiert von 1
- VG Köln, 21.02.2018 – 10 K 7112/16
- OVG NRW, 06.06.2012 – 19 A 1170/11Zitiert von 12
- VG Köln, 20.04.2011 – 10 K 4655/09
- VG Aachen, 02.05.2007 – 8 K 87/04
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 08.08.2006 – 10 K 4977/05Zitiert von 3
7 Entscheidungen zu § 27 StAG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 StAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 27 StAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.