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Artikel 1 · BT-Drs. 19/28674 · S. 15
Zu Artikel 1 (Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3 Absatz 1) Der im bisherigen Absatz 1 Nummer 4a aufgeführte, durch Zeitablauf gegenstandslos gewordenen Erwerbstatbe- stand (Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 GG nach § 40a) wird gestrichen. Des Weiteren werden in Absatz 1 rechtsförmliche Anpassungen vorgenommen. Aufgrund dieser Änderungen wird die Aufzählung der Erwerbstatbestände neu gefasst. Zu Nummer 2 (§ 4) Zu Buchstabe a (Absatz 4) Dem Absatz 4 wird ein neuer Satz 4 angefügt. Nach Artikel 116 Absatz 2 GG sind frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 durch NS-Zwangsausbürgerung die Staatsangehörigkeit entzogen wurde, auf Antrag wieder einzubürgern. Dies gilt auch für Abkömmlinge der Ausgebürgerten, und zwar für sämtliche Nachkommen abstei- gender Linie (Kinder, Enkel und weitere Nachkommen). Aus Sinn und Zweck des Artikels 116 Absatz 2 GG (staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachung) ergibt sich aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwal- tungsgerichts einschränkend, dass (nur) der staatsangehörigkeitsrechtliche Zustand wiederherzustellen ist, wie er ohne Ausbürgerung bestanden hätte. Es ist daher eine hypothetische Prüfung erforderlich, ob der Abkömmling ohne die Ausbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hätte (BVerwGE 85, 108; 95, 36). Diese tat- bestandsbeschränkende Kausalität ist auch in Bezug auf den zum 1. Januar 2000 in § 4 Absatz 4 eingefügten Drucksache 19/28674 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Generationenschnitt von Bedeutung, durch den der Abstammungserwerb für im Ausland geborene Kinder einge- schränkt wird. Danach erwerben im Ausland geboren
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 45.430 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.677–87.107 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert d7b775927d2d7399….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP