Gesetze / Landesrecht Brandenburg / RiWO · GVBl.II/11, [Nr. 59]

Wahlordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz (RiWO)

54 Normen · Ausgangsfassung vom 22.09.2011 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Wahlvorstand
  3. § 3 Wählerverzeichnis
  4. § 4 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
  5. § 5 Wahlausschreiben
  6. § 6 Wahlvorschläge
  7. § 7 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
  8. § 8 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
  9. § 9 Sitzungsniederschrift
  10. § 10 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgaben
  11. § 11 Wahltag
  12. § 12 Wahlhandlung
  13. § 13 Briefwahl
  14. § 14 Behandlung im Wege der Briefwahl abgegebener Stimmen
  15. § 15 Ordnung im Wahlraum
  16. § 16 Auszählung der Stimmen
  17. § 17 Wahlniederschrift
  18. § 18 Benachrichtigung der gewählten Personen
  19. § 19 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  20. § 20 Bekanntgabe
  21. § 21 Berechnung der Fristen
  22. § 22 Wahlvorstand
  23. § 23 Bildung des Wahlvorstandes
  24. § 24 Wahlausschreiben
  25. § 25 Wahlvorschläge
  26. § 26 Zusammenstellung der Gesamtwahlvorschläge
  27. § 27 Bestimmung des Wahltages
  28. § 28 Wahlniederschrift
  29. § 29 Wahlergebnis
  30. § 30 Anzeige des Wahlergebnisses
  31. § 31 Aufbewahrung der Unterlagen
  32. § 32 Listen der dem Landtag für den Richterwahlausschuss vorzuschlagenden Personen
  33. § 33 Wahlvorstand
  34. § 34 Bildung des Wahlvorstandes
  35. § 35 Zusammensetzung der Richter- und Staatsanwaltsräte
  36. § 36 Ausübung des Wahlrechts
  37. § 37 Wahlvorschläge
  38. § 38 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
  39. § 39 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
  40. § 40 Bezeichnung der Wahlvorschläge
  41. § 41 Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
  42. § 42 Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personen- und Mehrheitswahl)
  43. § 43 Wahl eines Richter- oder Staatsanwaltsrates, der aus einem Mitglied besteht (Personen- und Mehrheitswahl)
  44. § 44 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  45. § 45 Wahlvorstand, Wahltag
  46. § 46 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl der Richter- und Staatsanwaltsräte
  47. § 47 Gesamtwahlvorstand
  48. § 48 Wahlvorstand bei gesonderter Wahl des Gesamtrichter- oder Gesamtstaatsanwaltsrates
  49. § 49 Wahlausschreiben
  50. § 50 Wahlvorschläge, Stimmzettel
  51. § 51 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  52. § 52 Wahlvorschläge, anzuwendende Bestimmungen
  53. § 53 Übergangsvorschrift
  54. § 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    19.06.2019 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 34], S.8)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.