Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahlordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz
RiWO§ 50 Wahlvorschläge, Stimmzettel
Stand: 02.08.2026
Auf den Wahlvorschlägen und den Stimmzetteln für die Wahl des Gesamtrichter- oder Gesamtstaatsanwaltsrates ist auch die Dienststelle der Bewerberin oder des Bewerbers aufzuführen.