Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahlordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz
RiWO§ 6 Wahlvorschläge
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RiWO/6#abs-1 (1) Die Vorgeschlagenen sind mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Amtsbezeichnung aufzuführen. Ihre schriftliche Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Die Zustimmung kann nicht widerrufen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RiWO/6#abs-2 (2) Nach Einreichung des Wahlvorschlages kann eine darauf geleistete Unterschrift nicht mehr zurückgenommen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RiWO/6#abs-3 (3) Die Wahlvorschläge sind innerhalb von 18 Kalendertagen nach dem Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen.