Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 4 Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung
Stand: 13.04.2022
Wird zitiert von 126
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 28.12.2006 – 2 U 134/06Zitiert von 2
- LG Ravensburg, 28.07.2006 – 8 O 89/06 KfH 2
- BGH, 03.07.2017 – AnwZ (Brfg) 42/16Berufspflichtenverstoß des Rechtsanwalts: Kostenlose Erstberatung für Verkehrsunfallbeteiligte
- OLG Düsseldorf, 11.11.2008 – I-24 U 36/08
- BVerfG, 13.02.2007 – 1 BvR 910/05Kappungsgrenze für Gegenstandswert im RechtsanwaltsvergütungsgesetzZitiert von 30
- OLG Hamm, 29.03.2012 – I-4 U 167/11
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 01.04.2026 – 33 O 123/26
- OLG Düsseldorf, 26.03.2026 – 20 U 74/24
- BGH, 13.11.2025 – IX ZR 175/24Schadensersatz wegen unterlassenem Hinweis in Bezug auf einen nach dem Gegenstandswert zu berechnenden Vergütungsanspruch
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 RVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/4#abs-1 (1) In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. Ist Gegenstand der außergerichtlichen Angelegenheit eine Inkassodienstleistung (§ 2 Absatz 2 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes) oder liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vor, gilt Satz 2 nicht und kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten. § 9 des Beratungshilfegesetzes bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/4#abs-2 (2) Ist Gegenstand der Angelegenheit eine Inkassodienstleistung in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren, kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden oder kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten.