Gesetze / Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
ProdGewStatG§ 3 Erhebungen bei Unternehmen
Stand: 01.01.2022
Die Erhebungen erfassen
im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden sowie im Verarbeitenden Gewerbe
bei höchstens 12 000 Unternehmen des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes
den Material- und Wareneingang nach Arten.
Änderungsverlauf
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22.02.2021 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBl. I 266)
BGBl. 2021 I S. 266
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22.11.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I 1746)
BGBl. 2019 I S. 1746
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22.08.2006 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I 1970)
BGBl. 2006 I S. 1970
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