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Artikel 10 · BT-Drs. 16/1853 · S. 14

Zu Artikel 10 (Änderung des Gesetzes über die Sta-

Zu Artikel 10 (Änderung des Gesetzes über die Sta-
tistik im Produzierenden Gewerbe)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Durch die Gesetzesänderung werden alle Betriebe des Berg-
baus und der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des
Verarbeitenden Gewerbes mit weniger als 50 tätigen Perso-
nen von der Berichtspflicht zum Monatsbericht und zur mo-
natlichen Produktionserhebung befreit. Damit wird nicht nur
eine deutliche Entlastung insbesondere der kleinen und mitt-
leren Unternehmen von statistischen Auskunftspflichten er-
reicht, sondern es werden auch Ressourcen insbesondere bei
den statistischen Landesämtern freigesetzt. Ziel ist es, diese
frei werdenden Ressourcen in bisher defizitäre Bereiche
(Dienstleistungsstatistik, Unternehmensregister) zu investie-
ren, um auf diese Weise eine Verbesserung der Qualität der
Unternehmensstatistik insgesamt zu erreichen.
Zwar ist die Verkleinerung des Berichtskreises beim
Monatsbericht mit einem Verlust an Informationen insbe-
sondere bei fachlich und regional tief gegliederten Ergeb-
nissen verbunden, die Bereitstellung solcher Informationen
ist aber nicht vorrangige Aufgabe unterjähriger Konjunktur-
statistiken, sondern der jährlichen Strukturerhebungen. Im
Übrigen werden die Belange der Länder für die regionale
und sektorale Strukturberichterstattung durch eine ergän-
zende Jahreserhebung bei den monatlich entlasteten Betrie-
ben berücksichtigt.
Wie entsprechende Untersuchungen gezeigt haben, erfüllen
die Ergebnisse der monatlichen Erhebungen bei einem Be-
richtskreis mit 50 und mehr Beschäftigten weiterhin die An-
forderungen der EU-Konjunkturstatistik (WZ-4-Steller auf
Bundesebene) und damit auch den nationalen Bedarf. Da-
rüber hinaus sind sie auch für die Darstellung der wichtigsten
Wirtschaftsabteilungen (WZ-2-Steller) auf Landesebene
noc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.656 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/1853, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.258–55.914 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert cc7229eab263e5ac….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP