Gesetze / Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
ProdGewStatG§ 4 Erhebungen bei Betrieben
Stand: 01.07.2020
Die Erhebungen erfassen
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 4 ProdGewStatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LAG Hessen, 02.02.2011 – 18 Sa 637/10Zitiert von 3
- LAG Hessen, 02.02.2011 – 18 Sa 636/10Zitiert von 2
- LAG Hessen, 02.02.2011 – 18 Sa 635/10Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.11.2019 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I 1746)
BGBl. 2019 I S. 1746
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17.03.2008 Ausfertigung
§ 4 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I 399 535)
BGBl. 2008 I S. 399
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22.08.2006 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I 1970)
BGBl. 2006 I S. 1970
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.