Gesetze / Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
ProdGewStatG§ 3 Erhebungen bei Unternehmen
Die Erhebungen erfassen
Änderungsverlauf
-
22.02.2021 Ausfertigung
§ 3 aufgehoben durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBl. I 266)
BGBl. 2021 I S. 266
-
22.11.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I 1746)
BGBl. 2019 I S. 1746
-
22.08.2006 Ausfertigung
§ 3 aufgehoben durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. August 2006 (BGBl. I 1970)
BGBl. 2006 I S. 1970
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.