Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz
PflfachassAPrVVolltext
Stand: 26.08.2026
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
für den Beruf der generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistentin
und des generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistenten
(Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz - PflfachassAPrV)
Vom 9. Dezember 2020
Auf Grund des § 4 Nummer 14 des Landesausführungsgesetzes Pflegeberufe vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 767) verordnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach Anhörung des für Pflegeberufe zuständigen Ausschusses des Landtags:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Berufsbezeichnung und Erlaubniserteilung
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisurkunde, Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis
Teil 2
Ausbildung
§ 3 Ausbildungsziel
§ 4 Ausbildungsstätten
§ 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 6 Theoretischer und praktischer Unterricht
§ 7 Praktische Ausbildung
§ 8 Träger der praktischen Ausbildung
§ 9 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 10 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen und Verkürzung der Ausbildung
§ 11 Anrechnung von Fehlzeiten
Teil 3
Ausbildungsverhältnis
§ 12 Ausbildungsvertrag
§ 13 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
§ 14 Pflichten der oder des Auszubildenden
§ 15 Probezeit
§ 16 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 17 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 18 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 19 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 20 Ausschluss der Geltung von Vorschriften
Teil 4
Prüfungsbestimmungen
§ 21 Staatliche Prüfung
§ 22 Prüfungsausschuss
§ 23 Zulassung zur Prüfung
§ 24 Nachteilsausgleich
§ 25 Niederschrift
§ 26 Vornoten
§ 27 Leistungsbewertung
§ 28 Bestehen und Wiederholen der Prüfung
§ 29 Rücktritt von der Prüfung
§ 30 Versäumnisfolgen
§ 31 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 32 Prüfungsunterlagen
§ 33 Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 34 Mündlicher Teil der Prüfung
§ 35 Praktischer Teil der Prüfung
Teil 5
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Dienstleistungserbringung
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen
§ 39 Weitergeltung staatlicher Anerkennung von Schulen
§ 40 Übergangsvorschriften für begonnene Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz und der Altenpflegehilfe in Nordrhein-Westfalen
§ 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Teil 1
Berufsbezeichnung und Erlaubniserteilung