Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz

PflfachassAPrV

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

für den Beruf der generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistentin

und des generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistenten

(Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz - PflfachassAPrV)

Vom 9. Dezember 2020

Auf Grund des § 4 Nummer 14 des Landesausführungsgesetzes Pflegeberufe vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 767) verordnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach Anhörung des für Pflegeberufe zuständigen Ausschusses des Landtags:

Inhaltsübersicht

Teil 1

Berufsbezeichnung und Erlaubniserteilung

§ 1 Führen der Berufsbezeichnung

§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisurkunde, Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis

Teil 2

Ausbildung

§ 3 Ausbildungsziel

§ 4 Ausbildungsstätten

§ 5 Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6 Theoretischer und praktischer Unterricht

§ 7 Praktische Ausbildung

§ 8 Träger der praktischen Ausbildung

§ 9 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 10 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen und Verkürzung der Ausbildung

§ 11 Anrechnung von Fehlzeiten

Teil 3

Ausbildungsverhältnis

§ 12 Ausbildungsvertrag

§ 13 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung

§ 14 Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 15 Probezeit

§ 16 Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 17 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 18 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 19 Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 20 Ausschluss der Geltung von Vorschriften

Teil 4

Prüfungsbestimmungen

§ 21 Staatliche Prüfung

§ 22 Prüfungsausschuss

§ 23 Zulassung zur Prüfung

§ 24 Nachteilsausgleich

§ 25 Niederschrift

§ 26 Vornoten

§ 27 Leistungsbewertung

§ 28 Bestehen und Wiederholen der Prüfung

§ 29 Rücktritt von der Prüfung

§ 30 Versäumnisfolgen

§ 31 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

§ 32 Prüfungsunterlagen

§ 33 Schriftlicher Teil der Prüfung

§ 34 Mündlicher Teil der Prüfung

§ 35 Praktischer Teil der Prüfung

Teil 5

Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 36 Dienstleistungserbringung

§ 37 Ordnungswidrigkeiten

§ 38 Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen

§ 39 Weitergeltung staatlicher Anerkennung von Schulen

§ 40 Übergangsvorschriften für begonnene Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz und der Altenpflegehilfe in Nordrhein-Westfalen

§ 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Teil 1

Berufsbezeichnung und Erlaubniserteilung

§ 1