Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PflfachassAPrV · GV. NRW. 2020 S. 1216

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistentin und des generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistenten

41 Normen · ausgefertigt 09.12.2020 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Führen der Berufsbezeichnung
  3. § 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisurkunde, Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis
  4. § 3 Ausbildungsziel
  5. § 4 Ausbildungsstätten
  6. § 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
  7. § 6 Theoretischer und praktischer Unterricht
  8. § 7 Praktische Ausbildung
  9. § 8 Träger der praktischen Ausbildung
  10. § 9 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
  11. § 10 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen und Verkürzung der Ausbildung
  12. § 11 Anrechnung von Fehlzeiten
  13. § 12 Ausbildungsvertrag
  14. § 13 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
  15. § 14 Pflichten der oder des Auszubildenden
  16. § 15 Probezeit
  17. § 16 Ende des Ausbildungsverhältnisses
  18. § 17 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
  19. § 18 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
  20. § 19 Nichtigkeit von Vereinbarungen
  21. § 20 Ausschluss der Geltung von Vorschriften
  22. § 21 Staatliche Prüfung
  23. § 22 Prüfungsausschuss
  24. § 23 Zulassung zur Prüfung
  25. § 24 Nachteilsausgleich
  26. § 25 Niederschrift
  27. § 26 Vornoten
  28. § 27 Leistungsbewertung
  29. § 28 Bestehen und Wiederholen der Prüfung
  30. § 29 Rücktritt von der Prüfung
  31. § 30 Versäumnisfolgen
  32. § 31 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  33. § 32 Prüfungsunterlagen
  34. § 33 Schriftlicher Teil der Prüfung
  35. § 34 Mündlicher Teil der Prüfung
  36. § 35 Praktischer Teil der Prüfung
  37. § 36 Dienstleistungserbringung
  38. § 37 Ordnungswidrigkeiten
  39. § 38 Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen
  40. § 39 Weitergeltung staatlicher Anerkennung von Schulen
  41. § 40 Übergangsvorschriften für begonnene Ausbildungen in der Gesundheits- undKrankenpflegeassistenz und der Altenpflegehilfe in Nordrhein-Westfalen
  42. § 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  43. Anlage 1 Anlage 1
  44. Anlage 2 Anlage 2
  45. Anlage 3 Anlage 3
  46. Anlage 4 Anlage 4